Glauben spüren, Weite wagen

Schulprogramm der Liebfrauenschule Cloppenburg

beschlossen von der Gesamtkonferenz am 4. Juni 2009

 

Präambel „Glauben spüren – Weite wagen“

Kapitel 1: Schule als Weggemeinschaft

Kapitel 2: Schule als Lerngemeinschaft

Kapitel 3: Schule als Erziehungs- und Entwicklungsgemeinschaft

a) Die Erziehungsverantwortung von Elternhaus und Schule

Die Liebfrauenschule, das heißt der Schulträger, die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer, die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die El­tern,

  • erkennt an, dass die Eltern ein natürliches Recht auf die Erziehung ihrer Kinder haben.

  • erkennt an, dass die Eltern die erste Pflicht zur Erziehung der Kinder haben.

  • möchte die Eltern der Schülerinnen und Schüler ermutigen und stärken, ihr Er­ziehungsrecht in vollem Umfang wahrzunehmen.

  • versteht sich als eine Ergänzung und Unterstützung der elterlichen Erziehung, insbesondere weil die Eltern die Erziehungsziele der Liebfrauenschule als ka­tholische Schule akzeptieren und mittragen. Die Liebfrauenschule sieht ihre Er­ziehungsaufgabe als eine Aufgabe, die sie in Gemeinschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler wahrnimmt (Erziehungsgemeinschaft).

b) Die Elternbeteiligung

Eltern vertrauen der Liebfrauenschule – den Lehrerinnen und Lehrern - ihre Kinder an, weil sie sich von der Schule erhoffen, dass

  • ihre Kinder dort eine fundierte, christlich geprägte Bildung erhalten;

  • die Schule ihre Erziehungsbemühungen unterstützt.

  • Die Liebfrauenschule erwartet von den Eltern, dass

  • sie in Bewusstheit und Entschiedenheit die Kinder an der Liebfrauenschule als eine kirchliche Schule anmelden;

  • sie ihre Pflicht und ihr natürliches Recht, ihre Kinder zu erziehen, in vollem Umfang wahrnehmen;

  • sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Liebfrauenschule auf der Basis des Bischöflichen Schulgesetzes aktiv unterstützen.

Die Eltern üben aktiv ihre Rolle an der Liebfrauenschule aus:

  • beim Gespräch zur Anmeldung des Kindes,

  • bei der Wahrnehmung der vom Bischöflichen Schulgesetz vorgesehenen el­terlichen Mitwirkungsrechte,

  • bei Elternsprechtagen, Elternabenden und Informationsveranstaltungen.

c) Die Erziehungsgemeinschaft

Für die Eltern und die Schule ist es notwendig, wenn die „gemeinsame Verantwor­tung“ von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Kinder der Grund­ausrichtung/dem Leitwort/den Leitgedanken der Schule gemäß ausgestaltet wird.

Die Erziehungsgemeinschaft zwischen Schule und Eltern soll über die institutionell geregelten Anlässe hinaus zum Ausdruck kommen:

  • Eltern und Lehrerinnen und Lehrer gehen respektvoll miteinander um. Kritik, von welcher Seite auch immer, wird sachorientiert und im Bewusstsein der gemeinsamen Erziehungsaufgabe vorgetragen. Grundsätzlich gehen Eltern und Lehrer vom Wohlwollen und von der Sach- und Fachkompetenz der an­deren Person aus.

  • Eltern bieten ihre Mitarbeit bei Schulveranstaltungen und bei außerunter­richtlichen Aufgaben der Schule an. Sie unterstützen nach den ihnen zur Ver­fügung stehenden Kräften den Einsatz ihrer Kinder an der Schule über den Unterricht hinaus.

  • Ein Mal im Jahr feiern in Zukunft Eltern, nichtpädagogisches Personal und das Kollegium der Liebfrauenschule zusammen einen Gottesdienst.

  • Der Förderverein bringt das große Interesse der Elternschaft an der Schule zum Ausdruck. Die Tätigkeiten des Fördervereins werden dem Anlass ent­sprechend der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

  • Die Liebfrauenschule stellt den Eltern (und einer darüber hinausgehenden Öffentlichkeit) regelmäßig die Ergebnisse ihrer pädagogischen Arbeit vor: am Tag der Offenen Tür, im Jahrbuch der Schule, in einer Informationsbroschüre, auf der Homepage der Schule und in den örtlichen Tageszeitungen.

  • Die Schulleitung der Liebfrauenschule befragt in regelmäßigen Abständen die Eltern nach ihrer Zufriedenheit mit der Schule. Der Inhalt der Befragung wird immer einen deutlichen Themenschwerpunkt haben. Die Ergebnisse werden jeweils mit dem Schulelternrat besprochen.

  • In Absprache mit den Elternvertretern organisiert die Schule mindestens ein Mal im Jahr einen pädagogischen Vortrag/Abend zu Fragen der Erziehung. Es sollen Referenten eingeladen werden, deren pädagogische Zielsetzung den Zielen der Liebfrauenschule entspricht. Der jeweilige Vortrag soll sich an El­tern und Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen richten und ein intensives Gespräch über Erziehungsfragen und Erziehungsstile initiieren.

  • Der Arbeitskreis Suchtprävention, bestehend aus Lehrern, Eltern und Schü­lern, überarbeitet und ergänzt fortlaufend das bestehende Präventionskon­zept. Dieses wird in den nächsten Jahren um das Konzept „Gesunde Schule“ erweitert.

  • Die Eltern verfolgen interessiert die Bildungsbiographie ihres Kindes an der Liebfrauenschule. Sie informieren sich regelmäßig und rechtzeitig über den Leistungsstand des Kindes, über Termine (vor allem der Klassenarbeiten), über Probleme ihres Kindes in der Schule oder in der Klasse. Die Schule sorgt dafür, dass die Eltern einen guten Zugang zu den für sie notwendigen Infor­mationen erhalten (Elternsprechtage mit Sprechzeiten für berufstätige El­tern, Infobriefe, Homepage, .....). Der direkte Kontakt der Eltern zu den Lehre­rinnen und Lehrern der Kinder ist erwünscht.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer stehen außerhalb des Elternsprechtages für wei­tere Gespräche mit den Eltern über den Bildungsweg der Kinder und über eventuelle Probleme im Bereich der schulischen Leistungen oder der Erzie­hung zur Verfügung. Besondere regelmäßige Sprechzeiten werden in geeigne­ter Form bekannt gegeben.

  • Gute häusliche Bedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass die Schüle­rinnen und Schüler die Ziele der Schule erfolgreich erreichen können.

  • Dazu gehören Eltern, die

    • sich für das Kind hinreichend Zeit nehmen und ihm die notwendige Zu­wendung geben,

    • ihre Kinder beobachten und deren Leistungswilligkeit unterstützen,

    • für angemessene Arbeitszeiten sorgen,

    • ihren Kindern einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen,

    • für gesunde Ernährung, ausreichende Bewegung und notwendige Erho­lung ihrer Kinder sorgen,

    • ihre Kinder vor übermäßigem Medienkonsum und zu starker Beanspru­chung durch Freizeitaktivitäten schützen.

    Die Eltern, gegebenenfalls ihre Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer spre­chen bei Bedarf miteinander über die Verbesserung der häuslichen Bedin­gungen (Lernen lernen, Elternversammlungen der Klassen, Elternsprechtag, pädagogischer Vortrag).

  • Die Erziehungsgemeinschaft der Schule verlangt von allen an dieser Gemein­schaft Beteiligten den sensiblen Umgang mit schulischem Versagen von Kin­dern. Die Erforschung seiner Ursachen darf nicht primär als Schuldzuwei­sung erfolgen, sondern zuerst in der selbstkritischen Befragung aller am Er­ziehungsprozess beteiligten Personen. Alle, die an der Liebfrauenschule ihren Dienst versehen, wissen, dass eine geringere Begabung nicht den Wert und die Würde einer Person bestimmt.

Kapitel 4: Die Liebfrauenschule als Dienstgemeinschaft

Kapitel 5: Schule als Glaubensgemeinschaft

 

Das ganze Schulprogramm auf einer Seite im Überblick.