Glauben spüren, Weite wagen

Schulprogramm der Liebfrauenschule Cloppenburg

beschlossen von der Gesamtkonferenz am 4. Juni 2009

Präambel „Glauben spüren – Weite wagen“

„Glauben spüren – Weite wagen“ - so lautet das Leitwort der Liebfrauenschule Cloppenburg.

„Glauben“ - die Liebfrauenschule bekennt sich zu ihren christlichen Wurzeln:
den Glauben an den Einen Gott, der uns und unser ganzes Menschsein angenom­men hat in Jesus Christus, Seinem Sohn, der uns, seine Kirche, alle Christen, auch heute be­ruft und sendet, dass Sein Ja zum Leben auch durch uns in die Welt getragen wird.

An dieser Mission der Kirche hat auch die Liebfrauenschule Anteil.

„Glauben spüren“ – denn christlicher Glaube muss leib-haftig spürbar sein,
so wie Gott in Jesus, Seinem Sohn, leib-haftig unser Menschsein angenommen hat.
Jesus Christus ist Gottes Gesicht für die Menschen, berührbar, spürbar und sichtbar geworden.
In der Gemeinschaft der Heiligen, in seiner Kirche, will Christus immer neu Mensch werden, berührbar, spürbar und sichtbar.
Wer einen Dienst an der Liebfrauenschule verrichtet, der weiß, dass durch diesen Dienst, der im Geiste Jesu Christi gemeinschaftlich aus­geübt wird,
das Evangelium spürbar werden soll unter den Bedingungen einer Schule, einer Lerngemeinschaft.
Ihre Namensgeberin, die Gottesmutter Maria, gibt der Schule ihren Auftrag vor,
ein Ort zu sein, an dem man immer neu werden und Gott zur Welt kommen kann.

„Weite“ – das Wort steht für Freiheit, für Zukunft, für Hoffnung.
Gott, sagt die Bibel, schenkt uns die Weite des Himmels. Er führt uns hinaus ins Weite, Er macht uns Blick, Herz und Seele weit.
Gott will, dass wir unsere Begabungen und Kenntnisse erweitern,
aber auch unseren Horizont, unsere Verantwortlichkeit und Menschlichkeit.
Das ist ein lebenslanger Lernprozess, aber auch Auftrag einer christlichen Schule.
Die Liebfrauenschule versteht sich als eine Schule einer umfassenden christlichen Bildung, in der junge Menschen die ganze Weite der von Gott geschaffenen Welt entdecken und zugleich einen Sinn und eine Perspektive finden können, die weit über das uns Mögliche hinausgeht.

„Weite wagen“ – es braucht Mut, sich auf neue, fremde, unabsehbare Weiten einzu­lassen.
Die Liebfrauenschule möchte jungen Menschen Mut machen, sich im Vertrauen auf Gottes Führung auf den Weg ins weite Leben zu wagen.
Dazu vermittelt sie eine Bildung, die Eigenständigkeit, freie Entscheidung und Ver­antwortung herausfordert und ermöglicht.
Sie ermutigt die ihnen anvertrauten Menschen, sich ihres Verstandes zu bedienen
und ihr Gewissen zu bilden und zu achten.

Kapitel 1: Schule als Weggemeinschaft

Unser christlicher Glaube geht davon aus, dass der Mensch zeit seines Lebens auf Pilgerschaft ist, dass er sich auf den Weg macht, um in der gewagten Weite Erfah­rungen zu sammeln und zu sich und zu Gott zu finden. Diese Wanderschaft beinhal­tet jedoch auch, dass der Mensch im alltäglichen Leben Fehler macht. Aus diesen soll er lernen und ist dabei unter Umständen auch auf die Hilfe und/oder Korrektur seiner Mitmenschen angewiesen. Das heißt weiterhin, dass der Mensch sein Leben in einer Art Weggemeinschaft verbringt.

Kritik – positive und negative Rückmeldung – gehört zum Wesen der Schule. Sie ist auf Bestätigung oder auf Verbesserung des Kritisierten ausgerichtet und wird durch die Weggemeinschaft zwischen Schülerinnen/Schülern, Kolleginnen/Kolle­gen und Eltern und den nichtpädagogischen Mitarbeitern vorangetrieben.

In diesem Zusammenhang ist es für die Schülerinnen und Schüler wichtig, dass sie aus verdientem Anlass Lob seitens des Lehrers erhalten, um ihnen zu zeigen, dass sie sich auf dem richtigen Weg befinden. Allerdings ist es unvermeidbar, dass die Schülerinnen und Schüler unserer Schule korrigiert und verbessert, bisweilen auch zurechtgewiesen werden. Dies ist getragen von einem respektvollen Umgang mit­einander.

Die Schülerleistungen sind für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen im­mer auch eine Rückmeldung ihrer eigenen unterrichtlichen Leistung. Auch Eltern­sprechtage und Schülersprechtermine sollen eine Rückmeldung für die Kolleginnen und Kollegen darstellen.

Kritik aneinander sollte von Angesicht zu Angesicht und nicht hinterrücks oder so­gar im Internet geäußert werden. So werden der gegenseitige Respekt und auch das Vertrauen zueinander zum Ausdruck gebracht.

Auch unter Kolleginnen und Kollegen sollte Kritik stets persönlich vorgebracht werden. Darüber hinaus wird die Schulleitung dem Kollegium im Turnus von drei Jahren Gelegenheit geben, sich zur Arbeit der Schulleitung zu äußern.

Die Schulleitung wird in regelmäßigen Abständen die Elternschaft über die Zufrie­denheit mit der Liebfrauenschule befragen.

Aus den obigen Ausführungen wird ersichtlich, dass die drei Elemente der Bot­schaft Jesu auch für unser Schulleben von Bedeutung sind, um Schule als Wegge­meinschaft verstehen zu können:

erstens den Splitter aus dem eigenen Auge zu ziehen (Mt 7,5),

zweitens den Splitter aus dem Auge des Bruders zu ziehen (Mt 7,5),

drittens sich zu versöhnen, bevor ein Konflikt eskaliert (Mt 5,25).

Weggemeinschaft bedeutet nicht nur gemeinsam lernen und arbeiten, sondern sie gibt auch Anlass, sich gemeinsam zu freuen und zu feiern. Zudem stellt sie eine Ge­meinschaft dar, in der sich jeder Einzelne gehalten weiß.

Unser Schulprogramm soll in Bewegung bleiben. Es kann jedes Jahr auf Antrag hin in einzelnen Punkten verbessert werden und wird alle fünf Jahre einer Gesamt­überprüfung unterzogen. In jedem Jahr formuliert die letzte Gesamtkonferenz des Schuljahres ein oder zwei wichtige Arbeitsvorhaben für das kommende Schuljahr.

2. Kapitel: Schule als Lerngemeinschaft

a) Was wir unter Bildung verstehen

Die Liebfrauenschule weiß sich dem Erziehungs- und Bildungsauftrag des Bischöfli­chen Schulgesetzes verpflichtet. Gymnasiale Bildung bedeutet für uns, dass wir den Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Weltwissen vermitteln, das über die unmittelbare Verwertbarkeit hinausgeht. Wir pflegen Fächer und Unterrichtsinhal­te, die in der Tradition des gymnasialen Anspruchs stehen und nicht nur Verwer­tungswissen bzw. Anwendungswissen vermitteln.

Wir glauben, dass Bildung die Freiheit des Menschen zum Ziel hat und dass Bildung dem christlichen Menschenbild im höchsten Maße angemessen ist, weil Gott den Menschen nicht in vorgegebene Zweckzusammenhänge gesetzt hat, sondern ihn zu­erst als freies Wesen geschaffen hat.

Wir sind davon überzeugt, dass Wissenserwerb ein wichtiger Bestandteil der Bil­dung ist, weil umfassendes Wissen frei machen und vor geistiger Vereinnahmung schützen kann.

Wir sind uns aber bewusst, dass Wissenserwerb allein noch keine Bildung ist. Nach unserem Verständnis umschreibt der Begriff „Klugheit“ am ehesten das, was wir mit Bildung meinen, nämlich das Wissen um den besten Weg, das Gute zu tun. „Klugheit“ in diesem Sinn hat auch eine stark kreative Dimension.

Wir meinen, dass Schüler nachhaltig von Lehrerinnen und Lehrern gebildet wer­den, die eine authentische Persönlichkeit haben und natürlich selbst gebildet sind. Bildung ist ein personales Geschehen, in dem das Beispiel und „Vorma­chen“ der Lehrerin oder des Lehrers und die Anleitung die zentralen „Bildungs­medien“ sind. Wir sind davon überzeugt, dass ein gebildeter, kluger Mensch selbständig und im Rückgriff auf den christlichen Wertekanon das Gute und Richtige tut. Wir wissen, dass diese beiden Aspekte (geführt frei werden und aufgrund äußerer Einwirkung innerlich selbsttätig werden) eine unaufhebbare Paradoxie unserer Tätigkeit beschreiben.

Die Gestaltung des Unterrichts geschieht unter dem Aspekt, dass die uns anvertrau­ten Schüler auf zukünftige Lebenssituationen bestens vorbereitet werden.

Wir wollen unseren Schülerinnen und Schülern helfen, Urteilsvermögen, Reflexi­onsfähigkeit und kritische Distanz gegenüber dem Informationsangebot zu entwi­ckeln. Die Schüler sollen mit der Bedeutung der christlichen Werte vertraut ge­macht werden und erfahren, was an geistigen und seelischen Kräften in ihnen steckt.

Halt, Sicherheit und Festigkeit sollen unseren Schülern mit auf den Weg gegeben werden und sie sollen sich mit den Regeln des Zusammenlebens vertraut machen.

b) Was die Schüler von ihren Lehrern erwarten dürfen (Schüler – Lehrer)

Die Lehrerinnen und Lehrer …

  • üben ihren Beruf fachlich kompetent aus und bilden sich zu diesem Zweck beständig fort;

  • vermitteln die nach den curricularen Vorgaben vorgesehenen Unter­richtsinhalte möglichst motivierend, anregend, abwechslungsreich und nachhaltig und formulieren Aufgaben angemessen, altersgerecht und klar, ohne zu über- oder unterfordern;

  • bringen ihre Persönlichkeit in authentischer Weise in den Lernprozess ein und thematisieren Unterrichtsinhalte entsprechend in lebendiger Be­ziehung zur eigenen Lebenswelt wie zu der ihrer Schülerinnen und Schü­ler;

  • halten die festgelegten Unterrichtszeiten sowie alle weiteren Vorgaben und Vereinbarungen pflichtgemäß ein;

  • treten ihren Schülerinnen und Schülern in verlässlicher Erwartungshal­tung fordernd gegenüber, indem sie sowohl eine beständige Leistungsbe­reitschaft als auch ein sozialverträgliches Umgehen miteinander einfor­dern;

  • gehen verlässlich, vertrauensvoll und fair mit den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern um;

  • zeigen in herausfordernden Konfliktsituationen Nervenstärke und Ge­duld, aber auch Einfühlungsvermögen und Verständnis.

  • gewährleisten größtmögliche Transparenz gegenüber ihren Schülerin­nen und Schülern, was die Gestaltung des Unterrichts, aber auch was die Notenfindung angeht; so erklären sie zu Beginn des Schuljahres, welche Erwartungen sie im Hinblick auf die fachlichen Leistungen und das Ar­beitsverhalten haben; sie legen außerdem offen, wie sie die Zeugnisnote am Ende eines Halb- bzw. Schuljahres ermitteln;

  • zeigen persönliches Interesse am Bildungsprozess jedes einzelnen jun­gen Menschen: Ohne die Lehrerrolle aufzugeben, kommunizieren sie in einem offenen Lernprozess mit ihren Schülerinnen und Schülern, um je­dem Einzelnen eine besondere Wertschätzung in der Mitgestaltung des Unterrichts zukommen zu lassen. Darüber hinaus begleiten und beraten sie die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich wohlwollend und ehrlich in ihrer Entwicklung in persönlichen Gesprächen und Informationsveran­staltungen; als Klassen-, Fach-, Vertrauens- oder Beratungslehrer/in und als Tutor/in oder Koordinator/in für eine bestimmte Jahrgangsstufe sind sie auch außerhalb des Unterrichts für die Belange ihrer Schülerinnen und Schüler ansprechbar;

  • fördern gezielt besondere Begabungen Einzelner, indem sie z.B. einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen zur Teilnahme an Wett­bewerben anregen und sie in der Arbeit an ihrem Wettbewerbsbeitrag betreuen und unterstützen, ohne das gleiche Recht aller anderen auf Bil­dung dabei zu vernachlässigen;

  • zeigen Freude an ihrer pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen und engagieren sich entsprechend in und außerhalb des Unterrichts, sodass die Schule u. a. ein vielfältiges AG-Angebot bereithält, das über den Unter­richt hinaus den besonderen Interessen und Begabungen der Schülerin­nen und Schüler entgegenkommt und diese fördert;

  • lassen den Schülerinnen und Schülern Freiheit bei der Wahl der 2. Fremdsprache, des Kunst- und Musikprofils, der Schwerpunktfächer in der Oberstufe, des Seminarfachs, der AGs, der Sprachenfahrt in der 8. Klasse und der Studienfahrt im 11. bzw. 12. Jahrgang

c) Was die Lehrer von ihren Schülern erwarten dürfen

Die Schülerinnen und Schüler …

  • übernehmen mehr und mehr selbst Verantwortung für den eigenen Bil­dungsprozess; das Projekt „Lernen lernen“ sowie ein schuleigenes Metho­denkonzept für alle Jahrgänge der Sek. I fördern und stärken nachhaltig die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum selbstorganisierten Lernen;

  • erscheinen pünktlich im ausgewiesenen Klassen- oder Fachraum und be­ginnen den Unterricht vorbereitet, d.h. mit bereit gelegten Arbeitsmateria­lien und Hausaufgaben;

  • begegnen Mitschülern, Lehrern und nicht pädagogischen Mitarbeitern höflich und rücksichtsvoll;

  • verhalten sich ihrem Lehrer gegenüber in jeder Situation respektvoll und teilen ihm – wenn nötig – Kritik offen, aber freundlich mit;

  • zeigen sich motiviert und lernwillig, bemühen sich um Aufmerksamkeit im Unterricht und erledigen Arbeitsaufträge zuverlässig und sorgfältig;

  • spielen sich nicht zum Zweck persönlicher Profilierung in den Vorder­grund, sondern arbeiten im Interesse des gemeinsamen Lernprozesses sach- und themenorientiert mit;

  • gehen konstruktiv mit Kritik, Wertungen und Korrekturen von Seiten des Lehrers oder ihrer Mitschüler um, indem sie Fehler als wichtige Ausgangs­punkte im Lernprozess ernst nehmen und zulassen;

  • halten die in der Hausordnung, für den jeweiligen Fachunterricht, für Klassen- und Studienfahrten oder Exkursionen festgelegten Regeln ein und gehen bei Verstoß ehrlich mit ihren Mitschülern und dem zuständigen Lehrer um;

  • übernehmen Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen-, Fach- und Gemeinschaftsräumen sowie für die Gestaltung des Schullebens; sie schauen nicht weg, wenn gegen allgemein anerkannte Re­geln des Zusammenlebens verstoßen wird, sondern zeigen Courage;

  • lassen sich im Rahmen des Sozialprojekts „Alt und Jung im Gespräch“ (8. Klasse) auf die außerschulische Begegnung mit einem alten Menschen, im Rahmen des Betriebs- und Sozialpraktikums (10. Klasse) auf die Anforde­rungen der Arbeitswelt ein und reflektieren ihre Erfahrungen jeweils in einem Projekt- bzw. Praktikumsbericht;

  • engagieren sich über den innerschulischen Bereich hinaus für Menschen in Not, indem sie z.B. durch gezielte Aktionen oder kontinuierliche AG-Ar­beit ein seit vielen Jahren von der Schule gefördertes Projekt der katholi­schen Kirche für Straßenkinder in Honduras unterstützen oder ggf. auch andere Hilfsprogramme in aktuellen Notsituationen;

  • wagen Weite in der Begegnung mit Menschen anderer Nationalität, Spra­che, Kultur und Religion oder Konfession und engagieren sich im Schüler­austausch mit Evreux (Frankreich), Dvur Kralove (Tschechien) oder Cantu (Italien) sowie im Rahmen der Sprachenfahrten der 8. Klassen nach Has­tings, Echternach/Trier oder Barcelona;

  • arbeiten aktiv und konstruktiv mit in Arbeitsgruppen, die das gesamte Schulleben betreffen, insbesondere zum Schulprogramm und zur Sucht­prävention oder zur Vorbereitung von Klassen-, Schulgemeinschafts- oder Jahrgangsgottesdiensten.

d) Was die Schülerinnen und Schüler voneinander erwarten dürfen

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, gern zur Schule zu kommen. Das setzt nicht zuletzt ein gutes Miteinander und einen respektvollen und fairen Um­gang der Schülerinnen und Schüler untereinander voraus, d. h.:

  • Jede Schülerin / Jeder Schüler wird unabhängig von Sympathie und Anti­pathie in ihrer/seiner Individualität und Freiheit durch jede(n) andere(n) anerkannt und respektiert.

  • Alle Schülerinnen und Schüler begegnen einander mit Toleranz und Of­fenheit, um eine Gemeinschaft im Lernen und Leben innerhalb der Schule zu ermöglichen.

  • Sie stehen einander während des Unterrichts, in den Pausen wie auf Klassenfahrten und Exkursionen hilfsbereit zur Seite und reagieren sensi­bel auf die Stärken und Schwächen und die besonderen Nöte und Freuden ihrer Mitschüler.

  • Ältere Schülerinnen und Schüler unterstützen jüngere.

  • Leistung wird von allen zugelassen und anerkannt, während umgekehrt leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler leistungsschwächeren helfen, so z.B. in dem Nachhilfeprojekt „Schüler helfen Schülern“.

  • Jede/r schaltet sich ohne Angst vor Prestigeverlust ein, wo Rechte ande­rer verletzt werden.

  • Jede/r Einzelne übernimmt Verantwortung für eine gute Arbeitsatmo­sphäre in der Klasse oder Kursgruppe und bei der Planung und Durchfüh­rung gemeinsamer Aktionen zur Stärkung der Klassen-, Kurs-, Jahrgangs- oder Schulgemeinschaft.

  • Einzelne Schülerinnen und Schüler engagieren sich in besonderer Weise 

    • als Klassen- und Jahrgangssprecher ;

    • in der Schülervertretung als Ansprechpartner für die Belange der Schülerschaft,

    • als Schülersprecher/in in der Aufgabe, die gesamte Schülerschaft zu vertreten.

  • Diese Schülerinnen und Schüler werden von allen anderen frei gewählt und können ihrerseits darauf vertrauen, dass ihre Arbeit von allen ande­ren Schülerinnen und Schülern mit Respekt und kritischem Interesse  ver­folgt wird und dass zugleich alle bereit sind, an einer lebendigen Gestal­tung des Schullebens mitzuwirken.

Um in dem beschriebenen Sinne ein gutes Miteinander der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, hat die Liebfrauenschule Gelegenheiten geschaffen, es in besonderer Weise zu thematisieren und einzuüben:

  • Den 5. Klassen stehen zu Beginn des Schuljahres ein Kennenlerntag und im 2. Halbjahr zwei Klassengemeinschaftstage zur Verfügung.

  • Je zwei Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen begleiten als Paten die Neuanfänger der 5. Klassen, um ihnen den Start an der neuen Schule zu erleichtern.

  • Die dreitägigen Klassenfahrten der 6. Klassen verfolgen vorrangig das Ziel, durch positives Erleben von Gemeinschaft die gegenseitige Wert­schätzung und so den Zusammenhalt untereinander zu stärken.

  • Die Tage religiöser Orientierung in den 9. Klassen  und im Jahrgang 12 thematisieren unter anderem die oft schmerzlich erlebten Konflikte, Kri­sen und Veränderungen innerhalb einer Klassen- oder Jahrgangsgemein­schaft im Spannungsfeld der Suche nach der eigenen Identität und Rolle in den verschiedenen Gruppen und Gemeinschaften.

  • Regelmäßige Treffen der SV und des Schülerrats und insbesondere eine zweitägige Arbeitstagung der SV mit allen Klassensprechern in jedem zweiten Schuljahr intensivieren den Informationsaustausch zwischen SV und Schülerschaft und motivieren zu neuen, von den Schülern getrage­nen Projekten im Interesse einer lebendigen Schulgemeinschaft.

  • In den Schulgottesdiensten haben alle Schülerinnen und Schüler regel­mäßig Gelegenheit, ihren Umgang mit den Mitmenschen an der Schule vor Gott zu überdenken.

e) Was Lehrerinnen und Lehrer voneinander erwarten

Die Lehrerinnen und Lehrer erwarten voneinander einen kollegialen Umgang.

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für die hier unterrichtenden Kol­leginnen und Kollegen selbstverständlich. Die Fachkollegen beschließen geeignete Verfahren des Informationsaustausches.

Probleme untereinander werden im persönlichen Gespräch mit den betroffenen Personen geregelt. Außerdem sind die gewählten Personen der Mitarbeitervertre­tung Ansprechpartner, wenn es Konflikte oder Probleme mit Kolleginnen oder Kol­legen oder der Schulleitung gibt.

Die Mitarbeitervertretung bespricht mit der Schulleitung wöchentlich dienstliche Angelegenheiten, die die pädagogischen und nichtpädagogischen Mitarbeiter der Schule betreffen. Darunter fallen Fragen zur Schulentwicklung, zu den Dienstver­trägen, Stellenausschreibungen, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung , Maß­nahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung. Anregungen und Be­schwerden der Mitarbeitervertretung werden von der Schulleitung entgegenge­nommen und zeitnah behandelt.

Die Schulleitung behandelt alle Kolleginnen und Kollegen fair und gerecht. Deshalb sind Transparenz und Offenheit gegenüber den Kolleginnen und Kollegen die Grundlage für das personale Miteinander von Schulleitung und Kollegium.

Der Unterrichtseinsatz wird vom Schulleiter verantwortet, die Unterrichtsvertei­lung hängt in der letzten Schulwoche vor Beginn der Sommerferien aus. Wenn es während der Sommerferien zu Veränderungen hinsichtlich des Einsatzes in der Oberstufe kommt, teilt der Schulleiter diese jeweils dem betreffenden Kollegen oder der betreffenden Kollegin unverzüglich mit.

Die Schulleitung informiert das Kollegium zeitnah über alle wichtigen Angelegen­heiten, die die Schule und das Kollegium betreffen. Dazu wird regelmäßig (etwa ein Mal im Monat) eine Infopause gehalten, in der die Mitglieder der Schulleitung das Kollegium über wichtige Aspekte des Schullebens informieren.

Die Schulleitung informiert das Kollegium am Anfang eines jeden Schuljahres über die genaue Aufgabenverteilung der Schulleitungsmitglieder.

Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen werden zeitlich planbar gestaltet, der zeitliche Rahmen der jeweiligen Versammlung soll 120 Minuten nicht über­schreiten.

Die Schulleitung fördert Informationstechnologien, die die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsabläufen vergrößern.

Das Kollegium trifft sich mehrmals im Jahr zu geselligen Anlässen, um die Gemein­schaft untereinander zu stärken. Jährlich findet eine kleinere Kollegiumsfahrt statt. In besonderem Maße aber dienen die regelmäßigen gemeinsamen Gottesdienste und die gemeinsamen geistlichen Tage oder Fortbildungen im Turnus von zwei Jah­ren dazu, das Bewusstsein für die Gemeinschaftlichkeit der Bildungs- und Erzie­hungsaufgabe zu schärfen.

3. Kapitel: Schule als Erziehungs- und Entwicklungsgemeinschaft

a) Die Erziehungsverantwortung von Elternhaus und Schule

Die Liebfrauenschule, das heißt der Schulträger, die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer, die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die El­tern,

  • erkennt an, dass die Eltern ein natürliches Recht auf die Erziehung ihrer Kinder haben.

  • erkennt an, dass die Eltern die erste Pflicht zur Erziehung der Kinder haben.

  • möchte die Eltern der Schülerinnen und Schüler ermutigen und stärken, ihr Er­ziehungsrecht in vollem Umfang wahrzunehmen.

  • versteht sich als eine Ergänzung und Unterstützung der elterlichen Erziehung, insbesondere weil die Eltern die Erziehungsziele der Liebfrauenschule als ka­tholische Schule akzeptieren und mittragen. Die Liebfrauenschule sieht ihre Er­ziehungsaufgabe als eine Aufgabe, die sie in Gemeinschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler wahrnimmt (Erziehungsgemeinschaft).

b) Die Elternbeteiligung

Eltern vertrauen der Liebfrauenschule – den Lehrerinnen und Lehrern - ihre Kinder an, weil sie sich von der Schule erhoffen, dass

  • ihre Kinder dort eine fundierte, christlich geprägte Bildung erhalten;

  • die Schule ihre Erziehungsbemühungen unterstützt.

  • Die Liebfrauenschule erwartet von den Eltern, dass

  • sie in Bewusstheit und Entschiedenheit die Kinder an der Liebfrauenschule als eine kirchliche Schule anmelden;

  • sie ihre Pflicht und ihr natürliches Recht, ihre Kinder zu erziehen, in vollem Umfang wahrnehmen;

  • sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Liebfrauenschule auf der Basis des Bischöflichen Schulgesetzes aktiv unterstützen.

Die Eltern üben aktiv ihre Rolle an der Liebfrauenschule aus:

  • beim Gespräch zur Anmeldung des Kindes,

  • bei der Wahrnehmung der vom Bischöflichen Schulgesetz vorgesehenen el­terlichen Mitwirkungsrechte,

  • bei Elternsprechtagen, Elternabenden und Informationsveranstaltungen.

c) Die Erziehungsgemeinschaft

Für die Eltern und die Schule ist es notwendig, wenn die „gemeinsame Verantwor­tung“ von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Kinder der Grund­ausrichtung/dem Leitwort/den Leitgedanken der Schule gemäß ausgestaltet wird.

Die Erziehungsgemeinschaft zwischen Schule und Eltern soll über die institutionell geregelten Anlässe hinaus zum Ausdruck kommen:

  • Eltern und Lehrerinnen und Lehrer gehen respektvoll miteinander um. Kritik, von welcher Seite auch immer, wird sachorientiert und im Bewusstsein der gemeinsamen Erziehungsaufgabe vorgetragen. Grundsätzlich gehen Eltern und Lehrer vom Wohlwollen und von der Sach- und Fachkompetenz der an­deren Person aus.

  • Eltern bieten ihre Mitarbeit bei Schulveranstaltungen und bei außerunter­richtlichen Aufgaben der Schule an. Sie unterstützen nach den ihnen zur Ver­fügung stehenden Kräften den Einsatz ihrer Kinder an der Schule über den Unterricht hinaus.

  • Ein Mal im Jahr feiern in Zukunft Eltern, nichtpädagogisches Personal und das Kollegium der Liebfrauenschule zusammen einen Gottesdienst.

  • Der Förderverein bringt das große Interesse der Elternschaft an der Schule zum Ausdruck. Die Tätigkeiten des Fördervereins werden dem Anlass ent­sprechend der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

  • Die Liebfrauenschule stellt den Eltern (und einer darüber hinausgehenden Öffentlichkeit) regelmäßig die Ergebnisse ihrer pädagogischen Arbeit vor: am Tag der Offenen Tür, im Jahrbuch der Schule, in einer Informationsbroschüre, auf der Homepage der Schule und in den örtlichen Tageszeitungen.

  • Die Schulleitung der Liebfrauenschule befragt in regelmäßigen Abständen die Eltern nach ihrer Zufriedenheit mit der Schule. Der Inhalt der Befragung wird immer einen deutlichen Themenschwerpunkt haben. Die Ergebnisse werden jeweils mit dem Schulelternrat besprochen.

  • In Absprache mit den Elternvertretern organisiert die Schule mindestens ein Mal im Jahr einen pädagogischen Vortrag/Abend zu Fragen der Erziehung. Es sollen Referenten eingeladen werden, deren pädagogische Zielsetzung den Zielen der Liebfrauenschule entspricht. Der jeweilige Vortrag soll sich an El­tern und Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen richten und ein intensives Gespräch über Erziehungsfragen und Erziehungsstile initiieren.

  • Der Arbeitskreis Suchtprävention, bestehend aus Lehrern, Eltern und Schü­lern, überarbeitet und ergänzt fortlaufend das bestehende Präventionskon­zept. Dieses wird in den nächsten Jahren um das Konzept „Gesunde Schule“ erweitert.

  • Die Eltern verfolgen interessiert die Bildungsbiographie ihres Kindes an der Liebfrauenschule. Sie informieren sich regelmäßig und rechtzeitig über den Leistungsstand des Kindes, über Termine (vor allem der Klassenarbeiten), über Probleme ihres Kindes in der Schule oder in der Klasse. Die Schule sorgt dafür, dass die Eltern einen guten Zugang zu den für sie notwendigen Infor­mationen erhalten (Elternsprechtage mit Sprechzeiten für berufstätige El­tern, Infobriefe, Homepage, .....). Der direkte Kontakt der Eltern zu den Lehre­rinnen und Lehrern der Kinder ist erwünscht.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer stehen außerhalb des Elternsprechtages für wei­tere Gespräche mit den Eltern über den Bildungsweg der Kinder und über eventuelle Probleme im Bereich der schulischen Leistungen oder der Erzie­hung zur Verfügung. Besondere regelmäßige Sprechzeiten werden in geeigne­ter Form bekannt gegeben.

  • Gute häusliche Bedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass die Schüle­rinnen und Schüler die Ziele der Schule erfolgreich erreichen können.

  • Dazu gehören Eltern, die

    • sich für das Kind hinreichend Zeit nehmen und ihm die notwendige Zu­wendung geben,

    • ihre Kinder beobachten und deren Leistungswilligkeit unterstützen,

    • für angemessene Arbeitszeiten sorgen,

    • ihren Kindern einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen,

    • für gesunde Ernährung, ausreichende Bewegung und notwendige Erho­lung ihrer Kinder sorgen,

    • ihre Kinder vor übermäßigem Medienkonsum und zu starker Beanspru­chung durch Freizeitaktivitäten schützen.

    Die Eltern, gegebenenfalls ihre Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer spre­chen bei Bedarf miteinander über die Verbesserung der häuslichen Bedin­gungen (Lernen lernen, Elternversammlungen der Klassen, Elternsprechtag, pädagogischer Vortrag).

  • Die Erziehungsgemeinschaft der Schule verlangt von allen an dieser Gemein­schaft Beteiligten den sensiblen Umgang mit schulischem Versagen von Kin­dern. Die Erforschung seiner Ursachen darf nicht primär als Schuldzuwei­sung erfolgen, sondern zuerst in der selbstkritischen Befragung aller am Er­ziehungsprozess beteiligten Personen. Alle, die an der Liebfrauenschule ihren Dienst versehen, wissen, dass eine geringere Begabung nicht den Wert und die Würde einer Person bestimmt.

Kapitel 4: Die Liebfrauenschule als Dienstgemeinschaft

Alle, die an unserer Schule beruflich tätig sind, ob lehrend oder nicht lehrend, wis­sen sich dem gemeinsamen Auftrag verpflichtet.

Die Gemeinschaft des Auftrags zeigt sich unter anderem darin, dass die nicht leh­renden Angestellten der Liebfrauenschule Vertreter oder Vertreterinnen in der vom bischöflichen Schulgesetz vorgesehenen Anzahl zur Gesamtkonferenz eingeladen werden und entsprechend mitwirken können.

Es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Schulleiter und ei­nem Vertreter oder einer Vertreterin der nicht lehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, in dem die geleistete Arbeit besprochen wird. An diesem Ge­spräch können auch Vertreter des Lehrerkollegiums teilnehmen, wenn dieses erfor­derlich ist.

Es findet ein Mal im Jahr ein Gottesdienst für alle statt, die beruflich an der Lieb­frauenschule tätig sind.

Kapitel 5: Schule als Glaubensgemeinschaft

Als christliche Schule wollen wir Kirche erfahrbar machen, darum nehmen wir die Aufgaben der Kirche als Basis für unser schulpastorales Engagement.

Die Aufgabe der martyria zeigt sich im täglichen Dialog, im (Unterrichts-)Gespräch über „Gott und die Welt“, in der Vermittlung von Werten und in der Verkündigung: Lehrerinnen und Lehrer sowie alle sonstigen Mitarbeiter sind gerufen, ihren Glau­ben in Wort und Tat spüren zu lassen.

Die Aufgabe der liturgia zeigt sich im täglichen Morgengebet, in Pausenmeditatio­nen, in Gottesdiensten, Orientierungs- und Projekttagen, besonderen Aktionen (z.B.Kreuzweg der Oberstufe oder einer Bibelnacht), die auch durch den kirchlichen Jahreskreis bestimmt werden. So möchten wir den (Schul-)Alltag ins Gebet nehmen und gemeinsam unseren Glauben feiern.

Die Aufgabe der diakonia zeigt sich in Aktivitäten unterschiedlichster Art: „Schüler helfen Schülern“, Honduras-AG, „Alt und Jung im Gespräch“, Tag der Offenen Tür, Mitarbeitervertretung, Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern u.v.m.

Diese Vielfalt lässt sich nur durch koinonia, durch eine Weggemeinschaft im Leben und im Glauben umsetzen. Diese Gemeinschaft erlebbar zu machen, ist Aufgabe un­serer Schule sowohl im Unterricht als auch besonders in außerunterrichtlichen Ak­tivitäten wie Klassenfahrten, Kennenlerntagen, Arbeitsgemeinschaften, Tagen reli­giöser Orientierung, Berufsorientierungstagen usw.

Auf diesem Weg soll allen an unserer Schule Beteiligten spürbar werden, dass es EINEN gibt, der uns trägt, jeden Einzelnen von uns, so wie er ist.

Wer in dieser Weise im Miteinander an der Liebfrauenschule Glauben gespürt hat, ist - dessen sind wir sicher - ausreichend gehalten, um Weite wagen zu können.