Schulprogramm der Liebfrauenschule Cloppenburg
beschlossen von der Gesamtkonferenz am 4. Juni 2009
Präambel „Glauben spüren – Weite wagen“
Kapitel 1: Schule als Weggemeinschaft
Kapitel 2: Schule als Lerngemeinschaft
Kapitel 3: Schule als Erziehungs- und Entwicklungsgemeinschaft
Kapitel 4: Die Liebfrauenschule als Dienstgemeinschaft
Alle, die an unserer Schule beruflich tätig sind, ob lehrend oder nicht lehrend, wissen sich dem gemeinsamen Auftrag verpflichtet.
Die Gemeinschaft des Auftrags zeigt sich unter anderem darin, dass die nicht lehrenden Angestellten der Liebfrauenschule Vertreter oder Vertreterinnen in der vom bischöflichen Schulgesetz vorgesehenen Anzahl zur Gesamtkonferenz eingeladen werden und entsprechend mitwirken können.
Es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Schulleiter und einem Vertreter oder einer Vertreterin der nicht lehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, in dem die geleistete Arbeit besprochen wird. An diesem Gespräch können auch Vertreter des Lehrerkollegiums teilnehmen, wenn dieses erforderlich ist.
Es findet ein Mal im Jahr ein Gottesdienst für alle statt, die beruflich an der Liebfrauenschule tätig sind.
Kapitel 5: Schule als Glaubensgemeinschaft